Durch das II. Vatikanische Konzil (1962-1965) wurde die
Verantwortlichkeit für das Kirchenleben aller Getauften und gefirmten
verdeutlicht und erhielt einen sichtbaren Ausdruck durch die Wahl und
Funktion von Pfarrgemeinderäten. Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, die gemeinsame
Sendung aller Glieder der Pfarrgemeinde darzustellen. Im
Pfarrgemeinderat sollen sich Pfarrer und Laien über die Angelegenheiten
der Gemeinde informieren, gemeinsam darüber beraten und gemeinsame
Beschlüsse fassen. Seine Aufgabe ist auch die Koordinierung der
einzelnen Ausschüsse. Der PGR ist an der Leitung der Kirchengemeinde
beteiligt. Er hält das Verantwortungsbewusstsein der Pfarrei für die
weltlichen Aufgaben und Werke wach und fördert diese. Er such und
fördert die ökumenische Zusammenarbeit. Alle 4 Jahre werden engagierte
Frauen und Männer (über 18 Jahre) der Pfarrei in einem demokratischen
Verfahren in den PGR gewählt. Dieses Gremium wählt dann die oder den
Vorsitzenden und zwei Stellvertreter. Weiterhin werden auch die
Mitglieder der Verwaltungsrates vom PGR gewählt.