Die Aufgaben des Pfarrgemeinderates


Durch das II. Vatikanische Konzil (1962-1965) wurde die Verantwortlichkeit für das Kirchenleben aller Getauften und gefirmten verdeutlicht und erhielt einen sichtbaren Ausdruck durch die Wahl und Funktion von Pfarrgemeinderäten. Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, die gemeinsame Sendung aller Glieder der Pfarrgemeinde darzustellen. Im Pfarrgemeinderat sollen sich Pfarrer und Laien über die Angelegenheiten der Gemeinde informieren, gemeinsam darüber beraten und gemeinsame Beschlüsse fassen. Seine Aufgabe ist auch die Koordinierung der einzelnen Ausschüsse. Der PGR ist an der Leitung der Kirchengemeinde beteiligt. Er hält das Verantwortungsbewusstsein der Pfarrei für die weltlichen Aufgaben und Werke wach und fördert diese. Er such und fördert die ökumenische Zusammenarbeit. Alle 4 Jahre werden engagierte Frauen und Männer (über 18 Jahre) der Pfarrei in einem demokratischen Verfahren in den PGR gewählt. Dieses Gremium wählt dann die oder den Vorsitzenden und zwei Stellvertreter. Weiterhin werden auch die Mitglieder der Verwaltungsrates vom PGR gewählt.


Mitglieder des derzeitigen Pfarrgemeinderates


Vorstand

  • Pfarrer Nikolaus Schaefgen
  • Diakon Markus Müller
  • Oskar Beier (Vorstandsmitglied)
  • Cladia Hausner (Vorstandsmitglied)
  • Christina Engert (Vorstandsmitglied)
  • Sonja Beier
  • Andreas Hübl
  • Susanne Martin
  • Norbert Raupach
  • Magdalena Reisloh
  • Kerstin Sobota